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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsbedingungen zur Aufnahme von Daten und Links von Holzhaus-Unternehmen
und Dienstleister rund um den Holzhausbau in das Holzhausportal www.holzhausbau.info
1. Vertragsgegenstand
Das Holzhausportal bietet Unternehmen, die
in Deutschland den Bau von oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit
Holzhäusern anbieten, die Möglichkeit, Informationen im
Rahmen eines zentralen Holzhausforums im Internet unter der Domain www.holzhausbau.info
und deren Subdomains zu platzieren und darüber die Verbindung zu
den Homepages und zu den Emailservern der Unternehmen herzustellen. Im
Holzhausportal werden Firmen-, Adress- und Webdaten, die Fotos der
Holzhäuser der Unternehmen aufgenommen. Die
einheitlich dargestellten Daten sind, geordnet nach der Bauweise sowie aufgrund der Fotos einzeln abrufbar. Bei
der Rubrik Bauweise wird zwischen Schwedenhaus | Holzrahmenbau | Fertighaus | Oekohaus
| Fachwerkhaus | Blockhaus |
Massivholzhaus unterschieden. Die Fotos werden in
der gewünschten Kategorie in einer Bildergalerie
präsentiert. Über die Angabe der Internetdomains und
Emailadressen werden über das www Links zu den Homepages und
Emailservern der Unternehmen realisiert. Die Einzelheiten der
unterschiedlichen Platzierungsmöglichkeiten (Grundeintrag /
Zusatzeintrag) ergeben sich aus der Beschreibung für
einen erfolgreichen Eintrag.
Die Aufnahme in die Datenbank erfolgt unter den folgenden Bedingungen:
2. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag zur Aufnahme von Daten und Links kommt
zustande, indem das Unternehmen Holzhausbau.info die erforderlichen Unterlagen
per eMail oder per Daten-CD zur Verfügung stellt und im Falle, dass Fotos zur Verwendung kommen sollen, zusammen mit den Daten der
zur Verwendung kommenden Fotos im Dateiformat .jpg, mindestens 600x450
Pixel, per Email oder Daten-CD an das
Holzhausportal schickt (Antrag) und das
Holzhausportal dem Unternehmer den
Erhalt des Auftrags nebst Dateien als vollständig per eMail bestätigt hat (Annahme). Sollten die Dateiformate ungeeignet sein
oder sich sonst wie die Notwendigkeit von Ergänzungen ergeben, wird das
Holzhausportal das Unternehmen vor der Auftragsbestätigung darauf
hinweisen.
(2)
Bis zum Vertragsschluss kann das Angebot vom Unternehmen widerrufen werden.
3. Leistung
(1) Das
Holzhausportal wird die Unternehmensinformationen
sodann in einer für die Darstellung im Worldwideweb geeigneten
Weise formatieren, die Daten und Links im Rahmen der Domain www.holzhausbau.info und deren Subdomains auf dem Server eines
externen Webhosters speichern und programmieren, und dort in der unter
vorstehender Ziffer 1. näher bezeichneten Art dauernd für die
Öffentlichkeit zugänglich zum Abruf bereithalten lassen.
(2) Die in Absatz 1 genannten Leistungen erfolgen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss.
(3) Die Verpflichtung, die Unternehmensdaten für die
Öffentlichkeit zum Abruf bereit zu halten, beschränkt sich
auf den elektronischen und technischen Betrieb des Servers des
Webhosters und besteht solange und soweit nicht, solange und soweit die
Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der
Netzintegrität, Maßnahmen zur Störungsvermeidung oder
-beseitigung, die Interoperabilität der Dienste, oder sonstige
technische oder rechtliche Notwendigkeiten oder höhere Gewalt dem
entgegenstehen.
(4)
Das Holzhausportal kann unbeschadet ihrer vorstehenden
Leistungspflicht die eingesetzten Technologien und den Webhoster
ändern und wechseln.
4. Vergütung
(1) Die Art und die Höhe der Vergütung ergibt sich aus
der jeweils gültigen Preisliste (bitte per eMail
erfragen).
(2) Die Vergütung für die Einrichtung der Daten
(Entgegennahme, Formatierung, Speicherung, Programmierung) ist mit
Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die Vergütung für
die dauernde Bereitstellung zum Abruf ist ab der der ersten Bereitstellung für die Dauer von jeweils einem Jahr im voraus zur
Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt per eMail. Bei versenden
einer Rechnung per Post wird eine zusätzliche Gebühr von € 5,00
pro Rechnung vereinbart.
(3)
Das
Holzhausportal kann die Erhöhung der laufenden
Vergütung geltend machen, wenn sich die Aufwendungen für die
eigenen Leistungen erhöht haben. Die Erhöhung gilt als
vereinbart und wird wirksam, wenn das Unternehmen bis zum Ablauf von
zwei Monaten seit Eingang des Erhöhungsverlangens diesem nicht
widerspricht. Dem Unternehmen steht im Falle der Erhöhung der
Vergütung, der Datenbank im Falle des Widerspruchs dagegen, das
Recht zu, den Vertrag innerhalb von weiteren zwei Monaten seit
Wirksamwerden der Erhöhung bzw. seit Eingang des Widerspruchs mit
sofortiger Wirkung zu kündigen.
5. Laufzeit
Die Vertragsdauer beträgt mindestens 12 Monate. Sie verlängert sich
jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei bis ein Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich die Kündigung
des Vertrages erklärt. Die Laufzeit des Jahres beginnt mit dem
ersten Tag des ersten Monates, der dem Vertragsschluss folgt.
6. Rechteeinräumung
(1) Das Unternehmer räumt
das Holzhausportal für die
Dauer des Vertrages das Recht ein, alle übergebenen
Unternehmensdaten, insbesondere die Namen, Firmen, Fotos, Logos,
Werbebanner und sonstige Gegenstände und Inhalte, zur
Erfüllung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen und
Zwecke zu nutzen, insbesondere diese dafür zu bearbeiten, zu
vervielfältigen, zu verbreiten, zu speichern, zum Abruf bereit zu
halten, und dies Dritten zu gestatten (zum Beispiel www.holzhausblog.de).
(2)
Das Unternehmen ist unbeschadet seiner Verpflichtung nach
Ziffer 4. und der Vereinbarung nach Ziffer 5. berechtigt, die
Rechteeinräumung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf wird vier
Wochen nach Zugang bei dem Holzhausportal wirksam. Mit Wirksamwerden des
Widerrufs erlöschen die eingeräumten Rechte.
7. Garantie
(1) Das Unternehmen garantiert, die Rechteeinräumung
nach vorstehender Ziffer 6. vornehmen zu können und dass dieser
und der vertragsgemäßen Nutzung sämtlicher der
übergebenen Unternehmensdaten und dem Inhalt der Homepages, auf
die durch Links von der Domain www.holzhausbau.info und deren
Subdomains im Auftrag des Unternehmens direkt oder indirekt verwiesen
wird, keine Rechte Dritter oder öffentlich-rechtliche- oder
Strafvorschriften entgegenstehen.
(2) Das Unternehmen wird nur solche Fotos zur Verfügung
stellen, auf dem ein Holzhaus abgebildet ist, welches sich im Angebot
des Unternehmens befindet oder welches vom Unternehmen selbst erstellt
wurde.
(3) Das Unternehmen wird
das Holzhausportal von allen
Ansprüchen freihalten, die Dritte ihr gegenüber wegen der
nach diesem Vertrag erlaubten und garantierten Nutzung der
übergebenen Unternehmensdaten oder der Verwendung der Links
geltend machen.
(4) Im Falle des
Verstoßes des Unternehmens gegen die Ziffern
6. Absatz (1) und 7. Absatz (1) bis (3), ist es verpflichtet, dem
Holzhausportal alle deswegen entstehen Schäden zu ersetzen und
das
Holzhausportal ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich
und fristlos zu
kündigen.
8. Gewährleistung
(1) Das
Holzhausportal hat nur Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit zu vertreten. Sie haftet nicht für den Vorsatz
des Webhosters oder anderer Erfüllungsgehilfen.
(2)
Für den Fall, dass
das Holzhausportal ihre
Leistungspflicht nach Ziffer 3. nicht, nicht vertragsgemäß oder
nicht rechtzeitig erfüllt, kann das Unternehmen das
Holzhausportal auffordern, die Wiederherstellung der
ordnungsgemäßen Vertragserfüllung innerhalb von vier Wochen zu gewährleisten.
Nach ergebnislosem Ablauf der Frist ist das Unternehmen berechtigt, den
Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.
(3)
Sollte die nicht, nicht
vertragsgemäße oder nicht
rechtzeitige Erfüllung der Leistungspflicht des
Holzhausportals auf
Handlungen oder Unterlassungen des Webhosters oder sonstiger
Erfüllungsgehilfen oder auf technischen Problemen oder
höherer Gewalt (mit-) beruhen und ist das
Holzhausportal die
Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung
nicht oder innerhalb der Frist nicht möglich oder bei
Berücksichtigung des Aufwandes und Abwägung der gegenseitigen
Erfüllungsinteressen nach Treu und Glauben nicht zuzumuten,
scheiden, unbeschadet des Rechts des Unternehmens auf Minderung der
Vergütung, alle über das in vorstehendem Absatz vereinbarte außerordentliche
Kündigungsrecht hinausgehende Ansprüche des
Unternehmens wegen Nicht- oder nicht vertragsgemäßer oder
verspäteter Erfüllung aus.
(4) Die Wiederherstellung der
ordnungsgemäßen Vertragserfüllung ist das
Holzhausportal u.a. dann nicht möglich
bzw. unzumutbar, wenn der Webhoster seine Leistungen, gleich aus
welchem Grund, verweigert oder einschränkt und innerhalb der Frist
ein gleichwertiger Ersatz für die Drittleistungen nicht beschafft
werden kann bzw. die von dem
Holzhausportal für die Ersatzbeschaffung
zu erbringenden Aufwendungen die Summe der nach Ziffer 4. für ein
Jahr vereinbarte Vergütung, höchstens jedoch € 240,-
übersteigen würden. Der zu beschaffende Ersatz ist
gleichwertig, wenn sich bei der Vertragabwicklung durch die
Ersatzbeschaffung das Verhältnis der nach diesem Vertrag
geschuldeten gegenseitigen Leistungen nach den Ziffern 3. und 4. nicht
oder nicht wesentlich zum Nachteil des Holzhausportal verändert. Die
für die Ersatzbeschaffung zu erbringenden zumutbaren Aufwendungen
bleiben dabei unberücksichtigt.
(5) Die Haftung
des Holzhausportal für Ansprüche des
Unternehmens wegen Nicht- oder nicht vertragsgemäßer oder
verspäteter Erfüllung oder sonstiger
Schadenersatzansprüche ist generell auf den Betrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch auf €
99,- beschränkt.
9. Vermischtes
Das Unternehmen ist mit der gegenwärtigen und zukünftigen
optischen Darstellung des Holzhausportal im www. einverstanden. Ihre
Bearbeitung und Veränderung ist Sache des
Holzhausportal. Gerichtsstand
ist 28832 Achim.
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