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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Vertragsbedingungen zur Aufnahme von Daten und Links von Holzhaus-Unternehmen und Dienstleister rund um den Holzhausbau in das Holzhausportal www.holzhausbau.info  

1. Vertragsgegenstand 
Das Holzhausportal bietet Unternehmen, die in Deutschland den Bau von oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Holzhäusern anbieten, die Möglichkeit, Informationen im Rahmen eines zentralen Holzhausforums im Internet unter der Domain www.holzhausbau.info und deren Subdomains zu platzieren und darüber die Verbindung zu den Homepages und zu den Emailservern der Unternehmen herzustellen. Im Holzhausportal werden Firmen-, Adress- und Webdaten, die Fotos der Holzhäuser der Unternehmen aufgenommen. Die einheitlich dargestellten Daten sind, geordnet nach der Bauweise sowie aufgrund der Fotos einzeln abrufbar. Bei der Rubrik Bauweise wird zwischen Schwedenhaus | Holzrahmenbau | Fertighaus | Oekohaus | Fachwerkhaus | Blockhaus | Massivholzhaus unterschieden. Die Fotos werden in der gewünschten Kategorie in einer Bildergalerie präsentiert. Über die Angabe der Internetdomains und Emailadressen werden über das www Links zu den Homepages und Emailservern der Unternehmen realisiert. Die Einzelheiten der unterschiedlichen Platzierungsmöglichkeiten (Grundeintrag / Zusatzeintrag) ergeben sich aus der Beschreibung für einen erfolgreichen Eintrag. Die Aufnahme in die Datenbank erfolgt unter den folgenden Bedingungen: 

2. Vertragsschluss
 
(1)
Der Vertrag zur Aufnahme von Daten und Links kommt zustande, indem das Unternehmen Holzhausbau.info die erforderlichen Unterlagen per eMail oder per Daten-CD zur Verfügung stellt und im Falle, dass Fotos zur Verwendung kommen sollen, zusammen mit den Daten der zur Verwendung kommenden Fotos im Dateiformat .jpg, mindestens 600x450 Pixel, per Email oder Daten-CD an das Holzhausportal schickt (Antrag) und das Holzhausportal dem Unternehmer den Erhalt des Auftrags nebst Dateien als vollständig per eMail bestätigt hat (Annahme). Sollten die Dateiformate ungeeignet sein oder sich sonst wie die Notwendigkeit von Ergänzungen ergeben, wird das Holzhausportal das Unternehmen vor der Auftragsbestätigung darauf hinweisen. 
(2) Bis zum Vertragsschluss kann das Angebot vom Unternehmen widerrufen werden. 

3. Leistung
 
(1)
Das Holzhausportal wird die Unternehmensinformationen sodann in einer für die Darstellung im Worldwideweb geeigneten Weise formatieren, die Daten und Links im Rahmen der Domain www.holzhausbau.info und deren Subdomains auf dem Server eines externen Webhosters speichern und programmieren, und dort in der unter vorstehender Ziffer 1. näher bezeichneten Art dauernd für die Öffentlichkeit zugänglich zum Abruf bereithalten lassen. 
(2)
Die in Absatz 1 genannten Leistungen erfolgen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss. 
(3)
Die Verpflichtung, die Unternehmensdaten für die Öffentlichkeit zum Abruf bereit zu halten, beschränkt sich auf den elektronischen und technischen Betrieb des Servers des Webhosters und besteht solange und soweit nicht, solange und soweit die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, Maßnahmen zur Störungsvermeidung oder -beseitigung, die Interoperabilität der Dienste, oder sonstige technische oder rechtliche Notwendigkeiten oder höhere Gewalt dem entgegenstehen. 
(4)
Das Holzhausportal kann unbeschadet ihrer vorstehenden Leistungspflicht die eingesetzten Technologien und den Webhoster ändern und wechseln. 

4. Vergütung
 
(1)
Die Art und die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (bitte per eMail erfragen).  
(2) Die Vergütung für die Einrichtung der Daten (Entgegennahme, Formatierung, Speicherung, Programmierung) ist mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die Vergütung für die dauernde Bereitstellung zum Abruf ist ab der der ersten Bereitstellung für die Dauer von jeweils einem Jahr im voraus zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt per eMail. Bei versenden einer Rechnung per Post wird eine zusätzliche Gebühr von € 5,00 pro Rechnung vereinbart. 
(3) Das Holzhausportal kann die Erhöhung der laufenden Vergütung geltend machen, wenn sich die Aufwendungen für die eigenen Leistungen erhöht haben. Die Erhöhung gilt als vereinbart und wird wirksam, wenn das Unternehmen bis zum Ablauf von zwei Monaten seit Eingang des Erhöhungsverlangens diesem nicht widerspricht. Dem Unternehmen steht im Falle der Erhöhung der Vergütung, der Datenbank im Falle des Widerspruchs dagegen, das Recht zu, den Vertrag innerhalb von weiteren zwei Monaten seit Wirksamwerden der Erhöhung bzw. seit Eingang des Widerspruchs mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 

5. Laufzeit
 
Die Vertragsdauer beträgt mindestens 12 Monate. Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei bis ein Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich die Kündigung des Vertrages erklärt. Die Laufzeit des Jahres beginnt mit dem ersten Tag des ersten Monates, der dem Vertragsschluss folgt. 

6. Rechteeinräumung  
(1)
Das Unternehmer räumt das Holzhausportal für die Dauer des Vertrages das Recht ein, alle übergebenen Unternehmensdaten, insbesondere die Namen, Firmen, Fotos, Logos, Werbebanner und sonstige Gegenstände und Inhalte, zur Erfüllung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen und Zwecke zu nutzen, insbesondere diese dafür zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu speichern, zum Abruf bereit zu halten, und dies Dritten zu gestatten (zum Beispiel www.holzhausblog.de). 
(2) Das Unternehmen ist unbeschadet seiner Verpflichtung nach Ziffer 4. und der Vereinbarung nach Ziffer 5. berechtigt, die Rechteeinräumung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf wird vier Wochen nach Zugang bei dem Holzhausportal wirksam. Mit Wirksamwerden des Widerrufs erlöschen die eingeräumten Rechte. 

7. Garantie  
(1)
Das Unternehmen garantiert, die Rechteeinräumung nach vorstehender Ziffer 6. vornehmen zu können und dass dieser und der vertragsgemäßen Nutzung sämtlicher der übergebenen Unternehmensdaten und dem Inhalt der Homepages, auf die durch Links von der Domain www.holzhausbau.info und deren Subdomains im Auftrag des Unternehmens direkt oder indirekt verwiesen wird, keine Rechte Dritter oder öffentlich-rechtliche- oder Strafvorschriften entgegenstehen. 
(2)
Das Unternehmen wird nur solche Fotos zur Verfügung stellen, auf dem ein Holzhaus abgebildet ist, welches sich im Angebot des Unternehmens befindet oder welches vom Unternehmen selbst erstellt wurde. 
(3)
Das Unternehmen wird das Holzhausportal von allen Ansprüchen freihalten, die Dritte ihr gegenüber wegen der nach diesem Vertrag erlaubten und garantierten Nutzung der übergebenen Unternehmensdaten oder der Verwendung der Links geltend machen. 
(4)
Im Falle des Verstoßes des Unternehmens gegen die Ziffern 6. Absatz (1) und 7. Absatz (1) bis (3), ist es verpflichtet, dem Holzhausportal alle deswegen entstehen Schäden zu ersetzen und das Holzhausportal ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. 

8. Gewährleistung  
(1)
Das Holzhausportal hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Sie haftet nicht für den Vorsatz des Webhosters oder anderer Erfüllungsgehilfen. 
(2) Für den Fall, dass das Holzhausportal ihre Leistungspflicht nach Ziffer 3. nicht, nicht vertragsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, kann das Unternehmen das Holzhausportal auffordern, die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung innerhalb von vier Wochen zu gewährleisten. Nach ergebnislosem Ablauf der Frist ist das Unternehmen berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. 
(3) Sollte die nicht, nicht vertragsgemäße oder nicht rechtzeitige Erfüllung der Leistungspflicht des Holzhausportals auf Handlungen oder Unterlassungen des Webhosters oder sonstiger Erfüllungsgehilfen oder auf technischen Problemen oder höherer Gewalt (mit-) beruhen und ist das Holzhausportal die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nicht oder innerhalb der Frist nicht möglich oder bei Berücksichtigung des Aufwandes und Abwägung der gegenseitigen Erfüllungsinteressen nach Treu und Glauben nicht zuzumuten, scheiden, unbeschadet des Rechts des Unternehmens auf Minderung der Vergütung, alle über das in vorstehendem Absatz vereinbarte außerordentliche Kündigungsrecht hinausgehende Ansprüche des Unternehmens wegen Nicht- oder nicht vertragsgemäßer oder verspäteter Erfüllung aus. 
(4)
Die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung ist das Holzhausportal u.a. dann nicht möglich bzw. unzumutbar, wenn der Webhoster seine Leistungen, gleich aus welchem Grund, verweigert oder einschränkt und innerhalb der Frist ein gleichwertiger Ersatz für die Drittleistungen nicht beschafft werden kann bzw. die von dem Holzhausportal für die Ersatzbeschaffung zu erbringenden Aufwendungen die Summe der nach Ziffer 4. für ein Jahr vereinbarte Vergütung, höchstens jedoch € 240,- übersteigen würden. Der zu beschaffende Ersatz ist gleichwertig, wenn sich bei der Vertragabwicklung durch die Ersatzbeschaffung das Verhältnis der nach diesem Vertrag geschuldeten gegenseitigen Leistungen nach den Ziffern 3. und 4. nicht oder nicht wesentlich zum Nachteil des Holzhausportal verändert. Die für die Ersatzbeschaffung zu erbringenden zumutbaren Aufwendungen bleiben dabei unberücksichtigt. 
(5) Die Haftung des Holzhausportal für Ansprüche des Unternehmens wegen Nicht- oder nicht vertragsgemäßer oder verspäteter Erfüllung oder sonstiger Schadenersatzansprüche ist generell auf den Betrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch auf € 99,- beschränkt. 

9. Vermischtes  
Das Unternehmen ist mit der gegenwärtigen und zukünftigen optischen Darstellung des Holzhausportal im www. einverstanden. Ihre Bearbeitung und Veränderung ist Sache
des Holzhausportal. Gerichtsstand ist 28832 Achim. 
 
 

  


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